Auf den folgenden Seiten finden Sie neben dem Gesetz über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG) und der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte weitere Informationen, Hilfen und weiterführende Links rund um das Thema der berufsständischen Rentenversicherung für Rechtsanwälte.
Bitte beachten Sie besonders unsere aktuellen Mitteilungen.
Über den Kontaktbutton können Sie uns per eMail erreichen. Das Versorgungswerk wird Ihre Fragen aus Sicherheitsgründen nicht per eMail, sondern ausschließlich auf konventionellem Wege beantworten.
Sämtliche Angaben dieser Homepage sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
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