Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist ein berufsständisches Versorgungswerk.
Es hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG) und der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen zu gewähren.
Es gilt die von der ersten Vertreterversammlung am 12.10.1988 beschlossene und von dem Hessischen Minister der Justiz am 24.10.1988 genehmigte Satzung des Versorgungswerks (vgl. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 1988, Seite 788) zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 08.07.2009.
Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium der Justiz.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist Mitglied der �Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)�.
Es hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung nach Maßgabe des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG) und der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Hessen zu gewähren.
Es gilt die von der ersten Vertreterversammlung am 12.10.1988 beschlossene und von dem Hessischen Minister der Justiz am 24.10.1988 genehmigte Satzung des Versorgungswerks (vgl. Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen 1988, Seite 788) zuletzt geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung vom 08.07.2009.
Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium der Justiz.
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen ist Mitglied der �Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV)�.