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Aktuelle Beiträge
Die Beiträge zum Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen orientieren sich satzungsgemäß an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

* Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit dem 01.01.2012
mtl. 5.600,00 EUR.

* Der Beitragssatz beträgt
19,6 % .

Der Regelpflichtbeitrag gem. § 27 Abs. 2 der Satzung beträgt seit dem 01.01.2012 mtl. 548,80 EUR (19,6 % von 5/10 von 5.600,00 EUR).

Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.

Der höchste mtl. Angestelltenversicherungsbeitrag gem. § 27 Abs. 6 der Satzung beträgt 1.097,60 EUR, der 1/10-Mindestbeitrag gem. § 27 Abs. 8 der Satzung beläuft auf 54,88 EUR.

Wenn Sie die Versorgungsabgaben selbst entrichten, bitten wir Sie, einen eventuell bestehenden Dauerauftrag rechtzeitig auf die seit Januar 2012 gültige Versorgungsabgabe umzustellen.Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung für Ihr Konto erteilt haben oder noch erteilen sollten, werden wir die Anpassung selbst vornehmen und die ab Januar gültige Versorgungsabgabe abbuchen.