Wahl der Vertreterversammlung
Im Februar 2011 wird die Vertreterversammlung des Versorgungswerks neu gewählt werden. Die Vorbereitungen dieser Wahl haben bereits begonnen:

I.
So hat die Vertreterversammlung in ihrer ordentlichen Sitzung am 30.06.2010 gemäß § 2 der Wahlordnung für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen einen Wahlausschuss gewählt. Dem Wahlausschuss gehören an:

Für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt:

Rechtsanwältin Claudia Lange, Erzhausen (Stellvertreterin: Rechtsanwältin Ilka Achilles-Horas, Frankfurt am Main)

Rechtsanwalt Dr. Till Pense, Frankfurt am Main (Stellvertreterin: Rechtsanwältin Elke Dietrich, Gießen)

Rechtsanwalt Lutz Tauchert, Frankfurt am Main (Stellvertreterin: Rechtsanwältin Tanja Wolf, Offenbach am Main)

Für die Rechtsanwaltskammer Kassel:

Rechtsanwalt Fridhelm Faecks, Marburg (Stellvertreterin: Rechtsanwältin Dorothea Leinemann, Kassel)

Rechtsanwalt Heinz-Harald Kögel, Wetter (Stellvertreter: Rechtsanwalt Stefan Siegner, Kassel)



II.
Die Wahl wird wie folgt durchgeführt werden:

1.
Zunächst werden die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in 60325 Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 13-15, ausliegen, und zwar in der Zeit vom 08.11. bis zum 22.11.2010 montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr.

2.
Wahlberechtigt sind Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerks sind und die nicht entsprechend § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiter ist nicht wählbar, wer nach § 5 Abs. 4 der Satzung des Versorgungswerks von der Wählbarkeit ausgenommen ist; das ist,

1. wer zum Versorgungswerk in einem Dienst- oder ständigen Beratungsverhältnis steht,
2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
3. wer einem bestandskräftigen Berufs- oder Vertretungsverbot unterliegt,
4. wer in den letzten 5 Jahren wegen eines Vermögensdeliktes rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Wahlberechtigten werden gebeten, bis zum 06.12.2010, 17.00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks einzureichen. Zur Vermeidung von Formfehlern wird empfohlen, ein Formblatt zu benutzen.

Für den Wahlbezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind 25 Mitglieder der Vertreterversammlung und 15 Ersatzmitglieder, für den Wahlbezirk der Rechtsanwaltskammer Kassel sind 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder zu wählen (§ 5 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks).

Auf die Erfordernisse des § 8 der Wahlordnung wird besonders hingewiesen:

§ 8 Wahlvorschläge

1.
Wahlvorschläge müssen spätestens um 17.00 Uhr des letzten Tages der dafür bestimmten Frist bei der Geschäftsstelle eingegangen sein (06.12.2010, 17.00 Uhr). Sie erhalten einen Eingangsstempel, der von einem Wahlhelfer zu unterschreiben ist. Der Vorschlag ist dem Wahlleiter unverzüglich vorzulegen.

2.
Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift der Unterzeichner und der vorgeschlagenen Bewerber, sowie den Wahlbezirk enthalten. Er soll den Landgerichtsbezirk, zu dem die Kanzlei oder der Wohnsitz des Bewerbers gehört, bezeichnen und auf einem bei der Geschäftsstelle anzufordernden Formblatt eingereicht werden.

3.
Der Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern eigenhändig unterschrieben sein, die in dem Wahlbezirk, für den der Vorschlag gilt, wahlberechtigt sind.

4.
Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.

5.
Jeder Wahlberechtigte kann mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Den Wahlvorschlägen sind schriftliche Erklärungen der Bewerber mit ihrer eigenhändigen Unterschrift beizufügen, dass

a. sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind,
b. ihnen Umstände, die ihre Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind.


6.
Jeder Wahlvorschlag wird durch den Vorschlagenden als Vertrauensperson vertreten. Wenn nichts anderes angegeben ist, gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensperson, der Zweite als ihr Stellvertreter. Im Zweifel gilt der unter dem Wahlvorschlag links als erster Unterzeichnende als erster Unterzeichner, der daneben oder, falls die Unterschriften untereinander aufgeführt sind, der darunter Unterzeichnende als Stellvertreter. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter sind jeder für sich befugt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss abzugeben und entgegenzunehmen.


III.
Die Wahlunterlagen werden Ende Januar 2011 versandt werden, so dass die Wahl in der Zeit vom 07.02.2011 bis zum 28.02.2011 durchgeführt werden kann. Der letzte Wahltag wird der 28.02.2011 sein.


IV.
Alle wahlberechtigten Mitglieder des Versorgungswerks erhalten Anfang Novemer 2010 gesonderte Post mit allen notwendigen Informationen zu Wahlablauf und -verfahren.
PDF-SymbolWahlordnung


PDF-SymbolWahlvorschlag


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