Herzlich Willkommen beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Versorgungswerk
der Rechtsanwälte
im Lande Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
 

Steinlausrente

 

Steinläusen (Petrophaga lorioti), die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen haben, kann auf schriftlichen Antrag durch das Versorgungswerk eine Steinlausrente gewährt werden. Hierfür ist es notwendig, dass die Steinlaus aufgrund äußerer Einwirkungen nicht mehr in der Lage ist, die für eine Steinlaus typischen Tätigkeiten auszuüben und dadurch Gefahr für Leib und Leben besteht. Hierunter ist insbesondere der Wegfall der Nahrungsgrundlage aufgrund der zunehmenden Anzahl von Stahl- und Glaskonstruktionen zu verstehen.

 

Immer häufiger anzutreffen: Verlassene Steinlaussiedlungen

 

Auf den Rentenantrag der Steinlaus hin holt das Versorgungswerk ein Gutachten bei dem Bundestagsabgeordneten Jakob Maria Mierscheid ein, welches letztlich die Entscheidungsgrundlage zur Gewährung der Rentenleistung bildet.

 

Die Gewährung einer Steinlausrente ist sowohl befristet als auch auf Dauer möglich. Zur Wiedereingliederung in das reguläre Berufsleben der Steinlaus gewährt das Versorgungswerk im Bedarfsfall einen Steinlauszuschuss. Arbeitsversuche in Regionen mit erhöhtem Steinbaubestand sind möglich. Während dieser Zeit ruht die Steinlausrente.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen während unserer Geschäfts- und Telefonzeiten gerne zur Verfügung.

 

 

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