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Versorgungswerk
der Rechtsanwälte
im Lande Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
 

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Vorgezogene Altersrente

 

Auf schriftlichen Antrag besteht die Möglichkeit, den Beginn der Altersrente bis auf die Vollendung des 62. Lebensjahrs vorzuziehen. Sollten Sie bereits am 31.12.2011 Mitglied im Versorgungswerk gewesen sein, können Sie den Bezug der Altersrente bereits zur Vollendung des 60. Lebensjahrs beantragen.

grauhaariger Mann, der an einem Schreibtisch vor einem Laptop sitzt

Durch den vorgezogenen Bezug der Altersrente mindert sich Ihr Rentenanspruch. Die Minderung beträgt

  • für jeden Monat zwischen Vollendung des 63. Lebensjahrs und Erreichen der Altersgrenze 0,4 v.H.,
  • für jeden Monat zwischen Vollendung des 60. und Vollendung des 63. Lebensjahrs 0,35 v.H.

des beim tatsächlichen Rentenbeginn erreichten Anspruchs.

 

Ab dem Rentenbeginn können keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass keine Anrechnung von anderweitigen Einkünften oder Rentenleistungen während des Bezugs einer Altersrente auf die gezahlte Altersrente erfolgt.

 

Die Altersrente wird jeweils zu Beginn des Monats gezahlt. Die Zahlung beginnt mit dem Monat, mit dem der Anspruch entsteht und endet mit Ablauf des Sterbemonats. Bitte beachten Sie, dass das Versorgungswerk keine Zuschüsse zu abzuführenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen gewährt.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen während unserer Geschäfts-/Telefonzeiten gerne zur Verfügung.

 

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