Krankengeld

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 16.07.2015 wurde für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Möglichkeit geschaffen, dass die Krankenkasse während eines Krankengeldbezugs Beiträge an das Versorgungswerk übernimmt. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 47a Abs. 1 SGB V.

Voraussetzungen

Das Mitglied des Versorgungswerks muss

  • gesetzlich krankenversichert sein, 
  • eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben und
  • die Übernahme der Beiträge eigenständig bei der Krankenkasse beantragen.

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