Rentner

Rentenleistungen des Versorgungswerks werden jeweils zum Beginn des Monats gezahlt.

Es ist wichtig, dass Sie uns folgende Änderungen umgehend mitteilen, damit wir Ihre Rentenleistung korrekt und ohne Verzögerung auszahlen können:

  • Änderung Ihrer Bankverbindung,
  • Wechsel der Krankenkasse bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern
  • Änderung Ihrer Adresse
  • Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen wie zum Beispiel Tod, Wiederheirat (Witwen-/Witwer-/Lebenspartnerschaftsrente) oder Ende einer Ausbildung (Waisenrente) 

Ab dem Beginn der Rentenleistung können keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk entrichtet werden. Eine Anrechnung von anderen Einkünften oder Rentenleistungen auf die gewährte Rentenleistung des Versorgungswerks erfolgt nicht.