Zulassung

Zulassung in Hessen

Um Mitglied im Versorgungswerk der Rechtsanwälte Hessen werden zu können, ist eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. oder Kassel erforderlich. Sobald Sie zur Rechtsanwaltschaft in Hessen zugelassen sind, benötigen wir von Ihnen für die Aufnahme in unserem Versorgungswerk

  • eine Kopie Ihrer Zulassungsurkunde und
  • Ihren Adressdaten.
  • Zusätzlich für Syndikusrechtsanwälte:  Vollständiger Zulassungsbescheid der Rechtsanwaltskammer

Wechsel der Rechtsanwaltskammer

Die Verlagerung des Wohnsitzes oder der Arbeitsstätte sind grundlegende Änderungen im Privat- und Berufsleben. Dies kann auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge durch das Versorgungswerk haben, wenn sich auch die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Rechtsanwaltskammer ändert.

innerhalb Hessens

Verlegt ein Mitglied seine Tätigkeit an einen anderen Ort innerhalb Hessens und wechselt auch den Kammerbezirk, ändert sich an der Mitgliedschaft in der Regel grundlegend nichts. Es wird intern ein Wechsel des Wahlbezirks für die Wahl der Vertreterversammlung durchgeführt. Wichtig ist auch, dass wir über den Kammerwechsel eine Information erhalten, damit wir u. a. auch die neue Adresse berücksichtigen können.

außerhalb Hessens

Mitglieder des Versorgungswerks, die sich in einem Rechtsanwaltskammerbezirk außerhalb des Bundeslandes Hessen niederlassen, können auf eigenen Wunsch ihre Pflichtmitgliedschaft in unserem Versorgungswerk nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung fortführen. Darauf kann eine Befreiung von Mitgliedschaft im neuen Versorgungswerk durchgeführt werden, damit nur eine Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk besteht. Nur bei einem Wechsel nach Bayern ist dies leider nicht möglich.

Sollten Sie eine neue Mitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk starten wollen, können in den meisten Fällen die an uns gezahlten Beiträge an das neue Versorgungswerk (mit Ausnahme von Bayern und Berlin) übergeleitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Rückgabe der Zulassung

Endet die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, kann eine freiwillige Mitgliedschaft oder eine beitragsfreie Anwartschaft erklärt werden.

Ansprechpartner