Erklärung zum Weiterbezug einer Rente

Das Versorgungswerk muss sicherstellen, dass keine Rentenleistungen an Personen ausgezahlt werden, die bereits verstorben sind.

Daher nimmt das Versorgungswerk am elektronischen Sterbedatenabgleich teil. Dieser wird vom Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen (DASBV) in Zusammenarbeit mit dem Renten-Service der Deutschen Post durchgeführt. Zusätzlich werden einmal jährlich elektronische Melderegisterauskünfte angefordert. Beide Verfahren sind nur für Personen möglich, die in Deutschland leben.

Sollte eine Leistungsbezieherin beziehungsweise ein Leistungsbezieher im Ausland leben oder die Melderegisterauskunft nicht erfolgreich sein, werden diese Rentnerinnen und Rentner einmal jährlich durch das Versorgungswerk kontaktiert. Sie werden aufgefordert, eine Erklärung zum Weiterbezug einer Rente abzugeben und durch eine öffentlichen Stelle wie zum Beispiel Bürgermeisteramt, Einwohnermeldeamt, Standesamt oder Pfarramt bestätigen zu lassen.

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