Unsere Leistungen bilden eine Grundlage für unsere Mitglieder zur finanziellen Absicherung im Alter, bei Berufsunfähigkeit sowie zur Unterstützung ihrer Hinterbliebenen. Den Anspruch auf Leistung von Rentenzahlungen erwerben unsere Mitglieder bereits mit der Zahlung ihres ersten Beitrags. Wartezeiten gibt es nicht.
Alle Details zu den Leistungen finden Sie in der Satzung ab § 13.
Unser Leistungsspektrum:
- Altersrente: Sie trägt dazu bei, dass unsere Mitglieder nach Beendigung ihrer aktiven Berufsphase bis zum Lebensende finanziell abgesichert sind.
- Berufsunfähigkeitsrente: Sie schützt Mitglieder bereits ab der ersten Beitragszahlung, wenn sie aufgrund einer Krankheit nicht mehr anwaltlich arbeiten können. Eine Verweisung auf andere Tätigkeiten, wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente möglich, gibt es nicht.
- Hinterbliebenenrente: Sie stellt eine finanzielle Absicherung von Ehepartnern und Kindern dar. Der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente entsteht bereits nach der ersten Beitragszahlung des Mitglieds.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Das Versorgungswerk kann einem Mitglied auf Antrag medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bezuschussen, wenn das Mitglied noch keine Altersrente bezieht. Ein Rechtsanspruch auf diese Leistungen besteht im Gegensatz zu den Rentenzahlungen jedoch nicht.
- Erstattungen und Überleitungen: Sie stellen auf Antrag sicher, dass nicht viele einzelne Rentenansprüche bei unterschiedlichen Trägern entstehen.
- Kapitalabfindungen: Sollte beispielsweise aufgrund einer kurzen Beitragszeit nur ein geringfügiger Rentenanspruch entstehen, kann dieser einmalig in einer Zahlung abgefunden werden.