Kontakt über Ihr beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bietet einen Weg der elektronischen Kommunikation mit Beteiligten des elektronischen Rechtsverkehrs. Hierzu zählt auch das Versorgungswerk, welches über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) verfügt, das über das beA erreicht werden kann. Die Adresse des Postfachs des Versorgungswerks, welche auch über die Adressbuchfunktion des beA gefunden werden kann, lautet:
DE.Justiz.b222f6ad-b7e2-49a4-8d80-acb2bd4a17ae.6cc5
Nachrichten und Dokumente, die einzelnen für das Versorgungswerk tätigen Personen an deren beA übersandt werden, gehen dem Versorgungswerk nicht zu.
Bei der Übersendung von Anlagen bitten wir Sie, den technischen Standard für die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung elektronischer Dokumente gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 ERVV zu berücksichtigen. Dementsprechend sind nur Dateien im PDF- oder TIFF-Format zulässig. Andere Dateiformate und deren Inhalt können wir nicht verarbeiten und werden sie daher löschen. Nachrichten, die nicht dem Standard entsprechen, entfalten somit auch keine fristwahrende Wirkung.
Kontaktformular
Dieses Formular kann nicht zur Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen und Anträgen gegenüber dem Versorgungswerk genutzt werden. Sie können uns hierfür eine Nachricht über Ihr beA zusenden.
Die Datensicherheit im Internet ist nicht garantiert. Daher weisen wir darauf hin, dass die Vertraulichkeit der übermittelten Informationen über dieses Formular nicht gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher, uns vertrauliche Informationen über den Postweg oder per beA zukommen zu lassen.
*: Pflichtfeld
Das Versorgungswerk wird Ihre Fragen aus Sicherheitsgründen nicht per E-Mail sondern per Post oder beBPo beantworten.