Freiwillige Zusatzbeiträge

Mit freiwilligen Zusatzbeiträgen nach § 28 der Satzung können Mitglieder des Versorgungswerks ihre Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ausbauen. Zwischen den von uns zu gewährenden Rentenleistungen und dem bisherigen Einkommen kann eine Versorgungslücke bestehen. Ebenso sollte ein etwaiger späterer Kaufkraftverlust berücksichtigt werden.

Möglich sind Zuzahlungen von 1/10, 2/10 oder 3/10 des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Fristen

Die Erhöhung wird frühestens ab dem Folgemonat der schriftlichen Antragstellung wirksam. Auch der Widerruf oder die Reduzierung zusätzlicher freiwilliger Beiträge ist jederzeit zum Folgemonat möglich. Rückwirkend kann ein Mitglied freiwillige Zusatzbeiträge nicht zahlen.

Altersgrenze

Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs können Mitglieder keinen Antrag mehr stellen, um freiwillige Beiträge zu entrichten. Ebenso können ab diesem Lebensjahr freiwillige Zahlungen nicht mehr erhöht oder erneut begonnen werden. Diese Einschränkung ist versicherungsmathematisch erforderlich und dient der Solidargemeinschaft aller Mitglieder. Jederzeit möglich ist es jedoch, das Anwartschaftsniveau bei Rentenleistungen durch Ergänzungsbeiträge zu steigern.

Formulare

Ansprechpartner