Beiträge

Die Höhe des Anspruchs auf Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten und die Hinterbliebenenversorgung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. In der Satzung findet sich der verbindliche Wortlaut inklusive aller Verfahrens- und Sonderregelungen zu den Beiträgen.

Beitragsarten

Das Versorgungswerk unterscheidet grundsätzlich zwischen

Die Beiträge sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Sie können monatlich selbstständig überwiesen oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats automatisch abgebucht werden.

Bankverbindung des Versorgungswerks

Deutsche Bank Frankfurt am Main
IBAN: DE47 5007 0010 0802 8888 00
BIC: DEUTDEFFXXX

Bitte geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck stets die Mitgliedsnummer an.