Die Höhe des Anspruchs auf Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten und die Hinterbliebenenversorgung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. In der Satzung findet sich der verbindliche Wortlaut inklusive aller Verfahrens- und Sonderregelungen zu den Beiträgen.
Beitragsarten
Das Versorgungswerk unterscheidet grundsätzlich zwischen
- Pflichtbeiträgen,
- freiwilligen Zusatzbeiträgen,
- Ergänzungsbeiträgen und
- besonderen Beiträgen (z. B. bei Mutterschutz/Elternzeit, Krankengeldbezug).
Die Beiträge sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Sie können monatlich selbstständig überwiesen oder durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats automatisch abgebucht werden.
Bankverbindung des Versorgungswerks
Deutsche Bank Frankfurt am Main
IBAN: DE47 5007 0010 0802 8888 00
BIC: DEUTDEFFXXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen als Verwendungszweck stets die Mitgliedsnummer an.