Neumitglieder

Zulassung in Hessen

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk wird automatisch begründet mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch eine hessische Rechtsanwaltskammer (Frankfurt a. M. oder Kassel). Die Mitgliedschaft ist eine Pflichtmitgliedschaft kraft Gesetzes und beruht auf dem Gesetz über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung (Hess. RAVG).

Sobald Sie im Besitz einer entsprechenden Zulassung sind, bitten wir Sie, uns folgende Informationen und Unterlagen zuzusenden:

  • Kopie der Zulassungsurkunde
  • zusätzlich bei einer Syndikuszulassung: Kopie des kompletten Zulassungsbescheids
  • Ihre Adressdaten

Sie können uns uns gerne diese Unterlagen über Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach zusenden. 

Begrüßungsunterlagen

Alle Neumitglieder erhalten vom Versorgungswerk Begrüßungsunterlagen mit allen notwendigen Informationen und Formularen, wie zum Beispiel: 

Selbstauskunft

Die Selbstauskunft dient dem Abgleich und der Ergänzung Ihrer Daten, die wir hinterlegt haben. Die dort aufgeführen Information sind nicht nur für die Kommunikation sondern auch für spätere Leistungsgewährungen besonders wichtig. Nehmen Sie sich daher die notwendige Zeit, diese Informationen zu prüfen.

Beitragsfestsetzung

Mit unserem Formular zur Beitragsfestsetzung möchten wir Ihnen einen einfachen Weg bieten, uns mitzuteilen, ob Sie beispielsweise in einem Angestelltenverhältnis oder selbständig tätig sind und welcher Beitrag entrichtet werden soll. Ebenso können dort beispielsweise Zusatzbeiträge, die Teilbefreiung oder Befreiung von der Mitgliedschaft beantragt werden.

Nachversicherung

Eine Nachversicherung ist für den Zeitraum des Referendariats möglich. Hierdurch werden Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk übertragen. Diese werden so behandelt, als wären sie im entsprechenden Zeitraum direkt an das Versorgungswerk entrichtet worden.

Nachversicherungsbeiträge können aufgrund ihrer Höhe den durchschnittlichen Beitragsquotienten zur Rentenberechnung beeinflussen. Bei der Berechnung einer Rentenleistung prüfen wir daher, welche Auswirkung die Berücksichtigung hat und wählen das für Sie bessere Verfahren aus. Versicherungszeiten werden jedoch immer berücksichtigt, da sie grundsätzlich eine positive Auswirkung auf die Rentenberechnung haben.

DRV-Befreiung

Damit keine doppelte Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Versorgunswerk besteht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung Fristen einzuhalten sind. Wir empfehlen daher, den entsprechenden Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Leistungen

Ein Leistungsanspruch entsteht mit der Zahlung eines Beitrags. Dementsprechend müssen auch keine Wartezeiten erfüllt werden. Gesundheitsprüfungen vor der Aufnahme in das Versorgungswerk sind nicht erforderlich. Unabhängig vom Geschlecht gelten für alle Mitglieder die gleichen Regelungen bei der Berechnung der Rentenhöhe für eine

Zudem können wir einen Zuschuss zu Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.