Rentenbezugsmitteilung

Berufsständische Versorgungswerke müssen wie andere Träger der Altersversorgung die an die Mitglieder gezahlten Renten jährlich der Finanzverwaltung übermitteln. Das geschieht mit der sogenannten Rentenbezugsmitteilung. Sie enthält unter anderem Angaben zur Person der Rentnerin oder des Rentners, einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, des Rentenbetrags, der Abzugsbeträge für Kranken- und Pflegeversicherung und des Zeitraums der Rentenzahlung. Das Versorgungswerk überträgt die Daten immer bis Ende Februar des Folgejahrs direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung.

Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher erhalten durch das Versorgungswerk eine Bestätigung über den Versand der Mitteilung sowie deren Inhalt.

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