Ergänzungsbeiträge

Eine immer größer werdende Zahl von Mitgliedern nimmt die Möglichkeit wahr, durch Zahlung freiwilliger Beiträge das Anwartschaftsniveau zu erhöhen. Neben der Aufstockung der Rentenansprüche durch freiwillige Zusatzbeiträge können Mitglieder auch Ergänzungsbeiträge gem. § 28a der Satzung einzahlen. Im Gegensatz zu freiwilligen Zusatzbeiträgen besteht für Ergänzungsbeiträge keine Altersbegrenzung. Sie können auch von Mitgliedern über 55 entrichtet werden. Falls allerdings ein Mitglied mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen in Verzug ist, kann es keine Ergänzungsbeiträge beantragen.

Ergänzungsbeiträge bieten die Möglichkeit, etwaige Versorgungslücken zwischen den von uns zu gewährenden Rentenleistungen und dem bisherigen Einkommen zu minimieren. Ebenso sollte ein etwaiger späterer Kaufkraftverlust berücksichtigt werden. 

Beitragshöhe

Bei der Höhe der Ergänzungsbeiträge haben Mitglieder die Wahl: Möglich sind jeweils ganzzahlige Zehntel-Schritte bezogen auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Summe aus Pflichtbeitrag, freiwilligem Zusatzbeitrag und Ergänzungsbeitrag darf dabei nicht mehr als maximal 24/10 des Höchstbeitrags betragen.

Beispiele

Beitragsart Maximale Höhe in Zehntel des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung
Pflichtbeitrag 10/10
Freiwillige Zusatzbeiträge
(Antrag nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs)
3/10
Ergänzungsbeiträge 11/10
Gesamtbeitrag
(Summe aus Pflicht-, Zusatz und Ergänzungsbeiträgen)
24/10

Abhängig von den persönlichen Umständen kann sich der Gesamtbeitrag somit aus drei Komponenten zusammensetzen. Bevor ein Mitglied Ergänzungsbeiträge zahlen kann, sollte die Möglichkeit zur Zahlung freiwilliger Zusatzbeiträge ausgeschöpft werden.

Fristen

Die Zahlung von Ergänzungsbeiträgen wird frühestens ab dem Folgemonat der schriftlichen Antragstellung wirksam. Ein Widerruf und/oder eine Reduzierung der Beitragshöhe sind ebenfalls jederzeit zum Folgemonat möglich. Rückwirkend können Mitglieder Ergänzungsbeiträge nicht zahlen.

Formulare

Ansprechpartner