Log-in
Für die Interaktion zwischen Mitgliedern und Rentnern mit dem Versorgungswerk stellen wir Ihnen unser Mitgliederportal zur Verfügung. Neben einer zusätzlichen Kommunikationsform bietet es Ihnen weitere Vorteile.
Wir werden das Service-Angebot kontinuierlich ausbauen und verbessern. Bereits heute haben Sie die Möglichkeit, die Kommunikation und die Verwaltungsabläufe zwischen Ihnen und dem Versorgungswerk nachhaltig nachzuvollziehen.
Bei der Auswahl der eingesetzten Lösung haben wir auf höchstmögliche Sicherheit geachtet. So ist es erforderlich, dass Sie zur Freischaltung des Zugangs neben der Angabe Ihrer Mitgliedsnummer sich elektronisch ausweisen. Nach erfolgreicher Registrierung ist die Angabe der Mitgliedsnummer bei erneuten Aufrufen nicht mehr erforderlich.
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz.
STARTEN SIE DIE AUSWEIS-APP AUF IHREM PC, BEVOR SIE DAS PORTAL AUFRUFEN!
Elektronisch ausweisen
Die elektronische Ausweisfunktion ist die staatlich autorisierte Verfahrensweise eines elektronischen Identitätsnachweises, die bereits in zahlreichen Unternehmen, Behörden und Institutionen eingesetzt wird. Durch die elektronische Ausweisfunktion wird sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten innerhalb des Mitgliederportals haben. Außerdem wird auch der Weg eröffnet, über unser Portal verbindliche Anträge und Erklärungen abzugeben, für die laut den anzuwendenden Verwaltungsgesetzen ansonsten die Schriftform erforderlich wäre.
Sie können sich über Ihren deutschen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte im Portal des Versorgungswerks ausweisen. Angehörige von EU-Staaten können sich über das in ihrem Heimatland gültige Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) identifizieren.
Elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel und eID-Karte
© Governikus KG
Es ist erforderlich, die kostenlose AusweisApp auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone installiert zu haben. Sie finden diese App auf Google Play, im App Store oder auf der Internetseite des Anbieters. Außerdem müssen Sie die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert haben.
Freigabe-PIN liegt nicht mehr vor?
Sofern Sie nicht mehr Ihre PIN zur Freigabe vorliegen haben, können Sie über den zuständigen Bürgerservice der Kommune eine neue PIN anfordern.
So erfolgt die Anmeldung:
- Stellen Sie eine Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone oder Kartenleser her.
- Starten Sie auf Ihrem PC vor dem Log-in die AusweisApp. Bei mobilen Endgeräten startet die AusweisApp in der Regel automatisch.
- Führen Sie den Log-in in das Mitgliederportal aus.
- Sie können in der AusweisApp sehen, wer Ihre Daten abfragen möchte und welche Daten abgefragt werden sollen.
- Sie stimmen durch Eingabe Ihrer selbst gewählten sechsstelligen PIN zu.
- Anschließend wird geprüft, ob der Anbieter des Online-Dienstes (Versorgungswerk) die staatlich autorisierte Berechtigung zur Abfrage Ihrer Daten hat.
- Nur wenn die Berechtigung vorliegt, werden Ihre Daten übermittelt. Dies erfolgt sicher und durchgehend verschlüsselt.
- Nach erfolgreichem Abgleich Ihrer Daten des Personalausweises mit den Mitgliedsdaten des Versorgungswerks haben Sie Zugriff auf das Mitgliederportal.
- Anschließend können Sie die Verbindung zwischen Personalausweis und Smartphone bzw. Kartenleser trennen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Online-Ausweisfunktion.
EU-Bürger und andere Herkunftsländer
Als EU-Bürger wählen Sie einfach Ihr Herkunftsland aus und folgen der dort gültigen Verfahrensweise zum elektronischen Ausweisen. Sofern Ihr Herkunftsland nicht diese Möglichkeit bietet oder es außerhalb der Europäischen Union liegt, können Sie bei dem für Sie in Deutschland zuständigen Einwohnermeldeamt eine eID-Karte beantragen. Die Anmeldung mit einer eID-Karte im Mitgliederportal des Versorgungswerks ist oben beschrieben.
Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen für Android-Geräte
© YouTube-Kanal der AusweisApp (beachten Sie unsere Datenschutzhinweise)
Online-Ausweisfunktion mit NFC mobil nutzen für iOS und iPhones
© YouTube-Kanal der AusweisApp (beachten Sie unsere Datenschutzhinweise)
Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion
© YouTube-Kanal der AusweisApp (beachten Sie unsere Datenschutzhinweise)
Zugang freischalten
Sofern Sie sich erstmals im Mitgliederportal des Versorgungswerks anmelden, müssen Sie sich zunächst elektronisch ausweisen. Hierfür ist es erforderlich, die elektronische Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihres anderen geeigneten Ausweises freigeschaltet zu haben.
Nach Aufruf des Portals werden Sie zunächst aufgefordert, sich elektronisch auszuweisen. Im Anschluss
- geben Sie Ihre reguläre Mitgliedsnummer vollständig mit Schrägstrich (zum Beispiel 99999/01) an,
- akzeptieren den Datenschutz und
- senden uns das Formular.
Nachdem Sie diese Schritte durchgeführt haben, können Sie sich im Portal abmelden oder das Fenster schließen. Intern werden Ihre Daten des Ausweises (Name, Vorname und Geburtsdatum) mit den Daten des Versorgungswerks abgeglichen. Sofern diese übereinstimmen, erfolgt die automatische Freischaltung des Zugangs. Dieser Abgleich dauert aus sicherheitstechnischen Gründen etwa 3 bis 5 Minuten. Bei der künftigen Anmeldung im Mitgliederportal ist die Angabe Ihrer Mitgliedsnummer nicht mehr erforderlich. Sie erkennen die erfolgreiche Freischaltung daran, dass Sie innerhalb des Portals im Bereich Profil Ihre persönlichen Daten sehen und auch Anträge stellen können. Im Profil können Sie zudem eine automatische E-Mail-Benachrichtigung einstellen, damit Sie künftig automatisiert über neue Inhalte im Portal informiert werden.
Sofern Sie einen neuen Ausweis erhalten, ist eine erneute Registrierung wie beschrieben erforderlich, da die Anmeldung im Portal des Versorgungswerks nicht nur mit Ihren persönlichen Daten, sondern auch mit Ihrem Ausweis verknüpft ist.
Hier erhalten Sie weitere Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Online-Ausweisfunktion.
Fragen & Antworten
Die Bearbeitung erfolgt bei Anträgen durch die zuständige Sachbearbeitung. Den jeweiligen Stand des Verfahrensablaufs können Sie jederzeit im Portal nachvollziehen. Die Erzeugung von Bescheinigungen erfolgt automatisiert, kann jedoch einige Minuten in Anspruch nehmen, da diese den aktuellen Stand abbilden.
Die rechtsverbindliche elektronische Antragstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Die geltenden Verwaltungsvorschriften untersagen leider eine völlig freie Formulierung eines Antrags. Daher sind wir bemüht, nach und nach alle Verwaltungsvorgänge im Mitgliederportal so abzubilden, dass diese rechtsverbindlich elektronisch erfolgen können. Hinweise auf (noch) fehlende Vorgänge nehmen wir gerne auf.
Sofern Sie ein Antragsverfahren unterbrochen haben, können Sie dieses ab der Stelle weiterbearbeiten, an der Sie aufgehört haben. Diesen Antrag finden Sie im Bereich "Noch nicht versandte Anträge". Der gleiche Antrag kann nur dann neu gestartet werden, wenn der "schwebende" Antrag abgesendet oder abgebrochen wurde.
Das ist selbstverständlich möglich. Kontaktieren Sie einfach Ihre Sachbearbeitung, die Ihnen die benötigten Dokumente zur Verfügung stellt.
Nach bestimmten Fristen werden automatisch Dokumente offline gestellt. Dies erfolgt aus datenschutzrechtlichen Erwägungen. Sobald ein Dokument offline ist, ist es physisch nicht mehr im Portal vorhanden. Wenn Sie dieses Dokument jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigen, können Sie es eigenständig anfordern. Darauf wird es physisch erneut zur Verfügung gestellt und die definierte Frist beginnt erneut. Dieser Prozess ist beliebig oft wiederholbar.
Sie können die Nutzung des Mitgliederportals auch wieder beenden. Hierzu bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Darauf wird Ihr Nutzerzugang gesperrt und alle Daten im Portal werden gelöscht.
Diese vordergründigen doppelten Bestätigungen haben unterschiedliche Gründe. Durch diese Schritte wird ein rechtsicheres und verbindliches PDF-Dokument Ihres Antrags erzeugt, das auch in Ihre Mitgliedsakte beim Versorgungswerk einfließt. Außerdem möchten wir Sie mit diesen Bearbeitungsschritten dazu auffordern, Ihre Angaben vor der Versendung zu prüfen, da Sie mit dem Versenden einen rechtsverbindlichen Antrag an das Versorgungswerk stellen.
Nach unserer Einschätzung ist die elektronische Ausweisfunktion ein Weg, den immer mehr Behörden, Ämter und Unternehmen einsetzen. Durch die elektronische Ausweisfunktion können Sie sich eindeutig gegenüber dem Versorgungswerk identifizieren. Auf der Grundlage der bestehenden Verfahrensgesetze ist es für Sie nur auf diese Weise möglich, online rechtsverbindliche Anträge gegenüber dem Versorgungswerk zu stellen. Außerdem benötigen Sie keine weiteren Anmeldedaten wie Benutzername und Passwort, die Sie sich merken müssen.
Das Portal bringt Ihnen Schnelligkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Außerdem können Sie eigenständig Bescheinigungen, beispielsweise für das Finanzamt, erzeugen und umgehend erhalten, ohne dass die Verwaltung des Versorgungswerks tätig werden muss.
Das Mitgliederportal ist ein weiterer Weg der Kommunikation mit dem Versorgungswerk. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kommunikation hierdurch deutlich beschleunigt werden kann. Zudem können Sie sich jederzeit über den aktuellen Sachstand eines Verfahrens informieren. Bereits durchgeführte Verfahren bleiben zudem erhalten und lassen sich auch in der Zukunft nachvollziehen. Die entsprechende Dokumentation kann jedoch erst ab Ihrer erstmaligen Nutzung des Portals erfolgen.
Sofern Sie eine Bescheinigung anfordern, wird diese in unserem Bestandsführungssystem erzeugt. Die zugrunde liegenden Daten entsprechen somit dem tatsächlichen aktuellen Stand. Da sowohl die Erzeugung als auch die vorhandenen Sicherheitsmechanismen einige Minuten in Anspruch nehmen, kann leider eine unmittelbare Anzeige nicht erfolgen. Wir prüfen jedoch regelmäßig diese Abläufe und versuchen, sie zu optimieren und zu beschleunigen. Sofern Sie in Ihrem Profil eine E-Mail-Benachrichtigung eingerichtet haben, werden Sie über den Eingang neuer Nachrichten im Mitgliederportal automatisch informiert.
Ja. Wir haben bei der Umsetzung des Mitgliederportals auf alle aktuell gängigen Sicherheitsanforderungen geachtet, damit die Kommunikation und Ihre Daten sicher sind. Hierbei wurden wir auch durch externe Fachleute unterstützt. Die Kommunikation erfolgt verschlüsselt und durch Ihre Anmeldung mit der elektronischen Ausweisfunktion ist sichergestellt, dass nur Sie Zugriff auf Ihre Daten haben. Das Rechenzentrum befindet sich in Deutschland.
Sie unterbrechen einen Antrag, indem Sie aus dem Formular heraus den Starbildschirm des Portals öffnen. Den unterbrochenen Antrag finden Sie darauf im Bereich "Noch nicht versandte Anträge" und können ihn dort weiter bearbeiten oder auch abbrechen.
Ja. Wir werden das Portal und die angebotenen Services kontinuierlich ausbauen und weiterentwickeln. Anregungen und Wünsche dazu nehmen wir gern auf.
Sie können rechtsverbindliche Anträge gegenüber dem Versorgungswerk stellen. Wir werden diese genau wie unsere Reaktion im Portal dokumentieren. Jedoch dürfen wir parallel hierzu nicht auf den Versand von Bescheiden über den Postweg oder an das besondere elektronische Anwaltspostfach laut den geltenden Verfahrensgesetzen verzichten.
Anleitung

Profil
In diesem Bereich sehen Sie Ihre im Versorgungswerk gespeicherten persönlichen Daten. Über den angezeigten Bleistift können Sie eine E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen erfassen, die Benachrichtigung mit "ja" aktivieren und über das Disketten-Symbol speichern. Sie werden künftig über neue Inhalte in Ihrem Bereich des Mitgliederportals automatisch informiert.

Dokumentenarchiv
In Ihrem Dokumentenarchiv, das sich kontinuierlich aufbaut, finden Sie alle durch das Versorgungswerk zur Verfügung gestellten Dokumente in einer chronologischen Auflistung. Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die außerhalb des Portals kommuniziert wurden, nicht im Portal abgebildet werden. Benötigen Sie jedoch ein älteres Dokument, kann Ihnen dies Ihre zuständige Sachbearbeitung nachträglich auch im Mitgliederportal zur Verfügung stellen.
Die einzelnen Dokumente bleiben aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für einen begrenzten Zeitraum physisch im Portal verfügbar. Sie können den jeweiligen Status am Medienstatus erkennen. Ist das Dokument nicht mehr online, kann es über "Dokument anfordern" erneut für eine intern definierte Frist in den Online-Status versetzt werden. Dieser Schritt ist beliebig oft durch Sie wiederholbar.

Posteingang
Alle Bearbeitungsschritte des Versorgungswerks führen zu einer Benachrichtigung im Posteingang, damit Sie jederzeit über den Sachstand von Verfahren auf dem aktuellen Stand bleiben. Werden Dokumente durch das Versorgungswerk zur Verfügung gestellt, finden Sie diese zusätzlich in Ihrem Dokumentenarchiv.

Anträge
In diesem Bereich starten Sie die jeweils aufgeführten Anträge und Services. Die Auswahlmöglichkeiten sind abhängig von Ihrem Mitgliedsstatus. Werden Bescheinigungen zur Verfügung gestellt, kann die Erzeugung dieser Dokumente einige Minuten in Anspruch nehmen. Ursächlich hierfür sind sowohl das hohe Sicherheitsniveau als auch der Umfang der jeweiligen Bescheingungen, deren Erzeugung mitunter einige Minuten in Anspruch nimmt. Daher empfiehlt es sich, in Ihrem Profil die E-Mail-Benachrichtigung einzurichten, damit Sie über neue Dokumente und auch Abläufe automatisch informiert werden. Das Angebot der Services wird durch uns kontinuierlich erweitert werden.

Noch nicht versandte Anträge
Sofern Sie einen Antrag oder Service starten wollten, diesen jedoch noch nicht abschließen konnten, müssen Sie ihn nicht erneut starten und mit Ihren Eingaben von vorne beginnen. Der aktuelle Bearbeitungsstand bleibt erhalten, und Sie müssen ggf. bereits erfasste Daten nicht erneut eingeben. In dieser Rubrik können Sie einfach ab der Stelle weiterarbeiten, an der Sie zuvor aufgehört haben. Bitte beachten Sie, dass der neue Start von gleichen Services nur dann erfolgen kann, wenn kein gleicher Service in diesem Bereich auf die weitere Bearbeitung wartet.

Vorgänge
In den Vorgängen finden Sie eine vereinfachte Übersicht der laufenden Vorgänge beziehungsweise Services und deren aktuellen Bearbeitungsstand.
Empfehlungen und Hinweise
Technische Hinweise
Wir empfehlen Ihnen, bei der Nutzung des Portals über ein mobiles Endgerät Folgendes zu beachten:
- Fügen Sie die Internetseite bei Nutzung eines Apple-Geräts nicht als Homescreen hinzu. Dies beeinträchtig die Funktionalität der AusweisApp.
- Sofern Sie ein Samsung-Gerät nutzen, nutzen Sie bitte nicht den Samsung-Internetbrowser, da dieser abweichend von anderen Browsern eine Anzeige von PDF-Dokumenten nicht unterstützt.
Tägliche Verfügbarkeit
Aufgrund täglich erforderlicher Datensicherungen können im Zeitraum von 3.00 Uhr bis 5.00 Uhr keine Bescheinigungen automatisch erzeugt und keine Erstregistrierungen durchgeführt werden. Zwischenzeitlich eingegangene Anforderungen gehen jedoch nicht verloren und werden nach Abschluss der Arbeiten automatisch bearbeitet.
Fragen / Hilfe / Verbesserungsvorschläge
Sofern Sie Fragen zum Mitgliederportal haben oder unsere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an uns. Hier haben Sie auch die Möglichkeit uns einfach und unkompliziert Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.