Versorgungswerk
der Rechtsanwälte
im Lande Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
 

Druckansicht

Erste Wahlbekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen

I.

Die Vertreterversammlung hat in ihrer ordentlichen Sitzung am 01.07.2020 gemäß § 2 der Wahlordnung für die Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen einen Wahlausschuss gewählt. Dem Wahlausschuss gehören an:

 

Für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt:

  • Claudia Lange, Erzhausen, Stellvertreterin: Elke Dietrich, Gießen
  • Dr. Benedikt Weiser, Frankfurt am Main, Stellvertreterin: Ulrike Rost, Frankfurt am Main
  • Tanja Wolf, Frankfurt am Main, Stellvertreterin: Dr. Leona Haack, Wiesbaden

Für die Rechtsanwaltskammer Kassel:

  • Sylvia Leinemann, Kassel, Stellvertreter: Thomas Jung, Kassel
  • Stefan Siegner, Kassel, Stellvertreter: Jürgen Bandte, Marburg

II.

Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wird gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung (WO) allen Mitgliedern des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen mit dieser

1. Wahlbekanntmachung

bekannt gegeben:

 

1.

Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Rechtsanwaltskammern Frankfurt am Main und Kassel liegen in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in 60325 Frankfurt am Main, Bockenheimer Landstraße 23, aus, und zwar in der Zeit vom 09.11. – 23.11.2020 montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr.

 

2.

Wahlberechtigt sind Mitglieder des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied des Versorgungswerks sind und die nicht entsprechend § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiter ist nicht wählbar, wer nach § 5 Abs. 4 der Satzung des Versorgungswerks von der Wählbarkeit ausgenommen ist; das ist,

  1. wer zum Versorgungswerk in einem Dienst- oder ständigen Beratungsverhältnis steht,
  2. wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
  3. wer einem bestandskräftigen Berufs- oder Vertretungsverbot unterliegt,
  4. wer in den letzten 5 Jahren wegen eines Vermögensdeliktes rechtskräftig verurteilt wurde.

 

Die Wahlberechtigten werden hiermit gebeten, bis zum 01.12.2020, 17:00 Uhr, Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks einzureichen. Zur Vermeidung von Formfehlern wird empfohlen, das Formblatt zu benutzen Für den Wahlbezirk der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main sind 25 Mitglieder der Vertreterversammlung und 15 Ersatzmitglieder, für den Wahlbezirk der Rechtsanwaltskammer Kassel sind 5 Mitglieder und 5 Ersatzmitglieder zu wählen (§ 5 Abs. 1 der Satzung des Versorgungswerks). Auf die Erfordernisse des § 8 der Wahlordnung wird besonders hingewiesen:

 

§ 8 Wahlvorschläge

 

1.

Wahlvorschläge müssen spätestens um 17:00 Uhr des letzten Tages der dafür bestimmten Frist bei der Geschäftsstelle eingegangen sein (01.12.2020, 17:00 Uhr). Sie erhalten einen Eingangsstempel, der von einem Wahlhelfer zu unterschreiben ist. Der Vorschlag ist dem Wahlleiter unverzüglich vorzulegen.

 

2.

Der Wahlvorschlag muss den Familiennamen, Vornamen und Kanzleianschrift, mangels einer solchen die Wohnanschrift der Unterzeichner und der vorgeschlagenen Bewerber, sowie den Wahlbezirk enthalten. Er soll den Landgerichtsbezirk, zu dem die Kanzlei oder der Wohnsitz des Bewerbers gehört, bezeichnen und auf einem bei der Geschäftsstelle anzufordernden Formblatt eingereicht werden.

 

3.

Der Wahlvorschlag muss vom Vorschlagenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern eigenhändig unterschrieben sein, die in dem Wahlbezirk, für den der Vorschlag gilt, wahlberechtigt sind.

 

4.

Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten.

 

5.

Jeder Wahlberechtigte kann mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Den Wahlvorschlägen sind schriftliche Erklärungen der Bewerber mit ihrer eigenhändigen Unterschrift beizufügen, dass

a. sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind,

b. ihnen Umstände, die ihre Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind.

 

6.

Jeder Wahlvorschlag wird durch den Vorschlagenden als Vertrauensperson vertreten. Wenn nichts anderes angegeben ist, gilt der erste Unterzeichner als Vertrauensperson, der zweite als ihr Stellvertreter. Im Zweifel gilt der unter dem Wahlvorschlag links als erster Unterzeichnende als erster Unterzeichner, der daneben oder, falls die Unterschriften untereinander aufgeführt sind, der darunter Unterzeichnende als Stellvertreter. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter sind, jeder für sich befugt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag gegenüber dem Wahlausschuss abzugeben und entgegenzunehmen.

III.

Der letzte Wahltag ist der 26.02.2021.

 

Frankfurt am Main, den 02.09.2020

 

Der Wahlausschuss

 

Für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt:

  • Claudia Lange, Erzhausen
  • Dr. Benedikt Weiser, Frankfurt am Main
  • Tanja Wolf, Frankfurt am Main

 

Für die Rechtsanwaltskammer Kassel:

  • Sylvia Leinemann, Kassel
  • Stefan Siegner, Kassel

 

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 10/2020, Seite 430

 

Seite durchsuchen