Wahl Vertreterversammlung

Die berufsständischen Versorgungswerke erfüllen ihre Aufgabe in echter Selbstverwaltung. Gewählte Delegierte der Mitglieder beschließen über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht. Das demokratische Prinzip ist hiermit deutlich verwirklicht. Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder des Versorgungswerks aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Briefwahl die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung.

Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedern, von denen 25 der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. und 5 der Rechtsanwaltskammer Kassel angehören. Dementsprechend erfolgt auch die Wahl getrennt nach diesen beiden Kammerbereichen.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Versorgungswerks, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied und nicht vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen sind.

Termine

10.11. - 24.11.2025 Auslage Wahlverzeichnis
bis 01.12.2025 Einreichung Wahlvorschläge bis 17.00 Uhr
09.02. - 27.02.2026 Wahlzeitraum
10.03.2026 Wahlauswertung

Wahlvorstand

Die Vertreterversammlung wählte in Ihrer Sitzung am 02.07.2025 folgenden Wahlvorstand:

Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M.

Mitglied Stellvertretung
Jan Thomas Behnke Elke Dietrich
Anette Feldmann Dr. Benedikt Weiser
Dr. Marc Zastrow Tanja Wolf

Rechtsanwaltskammer Kassel

Mitglied Stellvertretung
Christina Lihs Sylvia Leinemann
Stefan Siegner Jürgen Bandte

Wahlordnung

Die Details für die alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen zur Vertreterversammlung sind in der Wahlordnung niedergelegt.