Die berufsständischen Versorgungswerke erfüllen ihre Aufgabe in echter Selbstverwaltung. Gewählte Delegierte der Mitglieder beschließen über das Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht. Das demokratische Prinzip ist hiermit deutlich verwirklicht. Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder des Versorgungswerks aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Briefwahl die Mitglieder und die Ersatzmitglieder der Vertreterversammlung.
Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedern, von denen 25 der Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M. und 5 der Rechtsanwaltskammer Kassel angehören. Dementsprechend erfolgt auch die Wahl getrennt nach diesen beiden Kammerbereichen.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Versorgungswerks, die bei Ablauf der Frist zur Stimmabgabe seit mindestens drei vollen Kalendermonaten Mitglied und nicht vom Wahlrecht nach § 13 Bundeswahlgesetz ausgeschlossen sind.
Termine
10.11. - 24.11.2025 | Auslage Wahlverzeichnis |
bis 01.12.2025 | Einreichung Wahlvorschläge bis 17.00 Uhr |
09.02. - 27.02.2026 | Wahlzeitraum |
10.03.2026 | Wahlauswertung |
Wahlvorstand
Die Vertreterversammlung wählte in Ihrer Sitzung am 02.07.2025 folgenden Wahlvorstand:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M.
Mitglied | Stellvertretung |
Jan Thomas Behnke | Elke Dietrich |
Anette Feldmann | Dr. Benedikt Weiser |
Dr. Marc Zastrow | Tanja Wolf |
Rechtsanwaltskammer Kassel
Mitglied | Stellvertretung |
Christina Lihs | Sylvia Leinemann |
Stefan Siegner | Jürgen Bandte |
Wahlordnung
Die Details für die alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen zur Vertreterversammlung sind in der Wahlordnung niedergelegt.