Fehlerhafte Steuererklärungen

Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen hat im Jahresprüfbericht 2025 unter anderem festgestellt, dass relativ häufig berufsständisch versorgte Mitglieder fehlerhaft zur Einkommensteuer veranlagt wurden.

Diese Fehler beruhten insbesondere darauf, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerlich berücksichtigungsfähige Beiträge doppelt berücksichtigt wurden. Ursächlich sei, dass von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gezahlte Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen waren und zusätzlich als selbst gezahlte Beiträge geltend gemacht worden wären.

Ausdrücklich werden die Beitragsbescheinigungen der Versorgungswerke nicht kritisiert. Die fehlerhafte Geltendmachung von Beiträgen zu den Versorgungswerken sei vielen Finanzämtern nicht aufgefallen.