Satzungsänderung zum 01.01.2025

Für die Bearbeitung von Widersprüchen wird im Falle einer Ladung zum Widerspruchsausschuss ab dem 01.01.2025 eine Gebühr i. H. v. 100,00 € erhoben, die sich bei Widerspruchsrücknahme auf 50,00 € reduziert.

Bei Stattgabe des Widerspruchs wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben.