Das Versorgungswerk sichert Angehörige verstorbener Mitglieder finanziell ab und zahlt Renten an Witwen, Witwer oder Lebenspartner.
Der Anspruch auf eine Witwen-, Witwer- und Lebenspartnerschaftsrente fällt mit dem Ablauf des Monats weg, in dem die Leistungsberechtigte beziehungsweise der Leistungsberechtigte erneut heiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft begründet.
Aus diesem Grund fordert das Versorgungswerk einmal jährlich direkt bei den entsprechenden Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eine so genannten Familienstandsbescheinigung an.
Familienstandsbescheinigung zusenden
Haben wir eine Familienstandsbescheinigung bei Ihnen angefordert? - Dann können Sie diese uns hier zusenden:
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