Familienstandsbescheinigung

Das Versorgungswerk sichert Angehörige verstorbener Mitglieder finanziell ab und zahlt Renten an Witwen, Witwer oder Lebenspartner.

Der Anspruch auf eine Witwen-, Witwer- und Lebenspartnerschaftsrente fällt mit dem Ablauf des Monats weg, in dem die Leistungsberechtigte beziehungsweise der Leistungsberechtigte erneut heiratet oder eine neue Lebenspartnerschaft begründet.

Aus diesem Grund fordert das Versorgungswerk einmal jährlich direkt bei den entsprechenden Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern eine so genannten Familienstandsbescheinigung an.

Familienstandsbescheinigung zusenden

Haben wir eine Familienstandsbescheinigung bei Ihnen angefordert? - Dann können Sie diese uns hier zusenden:

Bitte geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an.

Bitte geben Sie Ihren Namen an.

Bitte prüfen Sie die Angabe Ihres Vornamens.

mehrere Dateien möglich; max. 10 MB; nur folgende Formate: pdf, jpg, jpeg, tif, tiff und png

max. 10 MB; nur folgende Formate: pdf, jpg, jpeg, tif, tiff und png

DATENSCHUTZ*
DATENSCHUTZ
Bitte akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen.

*: Pflichtfeld

Ansprechpartner