DRV-Befreiungsverfahren: Mitteilung an den Arbeitgeber

Im Verfahren zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Gesetzgeber zum 01.01.2025 eine elektronische Information durch die Deutsche Rentenversicherung an den Arbeitgeber über das Ergebnis der Entscheidung vorgesehen. Leider hat die gesetzliche Rentenversicherung nun mitgeteilt, dass eine fristgerechte Umsetzung der Vorgabe noch nicht möglich sei.

Es werde gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände nach Lösungen gesucht. Ein erstes Gespräch sei für Februar 2025 vorgesehen. Angaben zum weiteren Zeithorizont seien aktuell aber noch nicht möglich. Daher müsse die Rückmeldung an den Arbeitgeber zunächst weiterhin in Papierform durch den Antragsteller erfolgen.