Fristen: Einkommensnachweis Selbständige

Mitglieder, die selbständig tätig sind und deren Beitrag einkommensabhängig erhoben wird, sind verpflichtet, bis zum 31.03.2025 einen Einkommensnachweis einzureichen. Für die Festsetzung im Jahr 2025 muss ein Nachweis des vorletzten Kalenderjahrs (2023) über das Einkommen aus selbständiger anwaltlicher Tätigkeit vorgelegt werden. Er kann in folgenden Formen erfolgen

  • Einkommensteuerbescheid,
  • Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder
  • sonstiger geeigneter Nachweis (z. B. Steuererklärung oder Gewinn- und Verlustrechnung).