Erstreckung DRV-Befreiung

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 14.05.2025 (B 10/12 R 1/24 R) eine Entscheidung zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine berufsfremde und befristete Tätigkeit getroffen.

§ 6 Absatz 5 Satz 2 SGB VI enthalte keine einschränkende Tatbestandsvoraussetzung, wonach sich die zeitlich begrenzte Tätigkeit auf die bereits ausgesprochene Befreiung dahingehend beziehen solle, dass die bereits befreite Tätigkeit unterbrochen oder ihr zeitlich folgen müsse. Zudem erfasse dies auch Fälle, in denen beide Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden.

Die Möglichkeit der Erstreckung der Befreiung für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen ziele darauf ab, dort eine geschlossene Versicherungsbiographie aufzubauen und eine doppelte Beitragszahlungspflicht zu verhindern.