Die relevanten Rechengrößen im Jahr 2025 betragen:
- Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung: 18,6 %
- Beitragsbemessungsgrenze: 8.050,00 €
- Ab dem 01.01.2025 besteht eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für die ehemaligen Rechtskreise West und Ost.
Hieraus errechnen sich folgende monatliche Beiträge:
- Regelpflichtbeitrag nach § 27 Abs. 2 der Satzung (5/10 für Mitgliedschaftsbeginn bis zum 31.12.2023): 748,65 €
- Regelpflichtbeitrag nach § 27 Abs. 2a der Satzung (10/10 für Mitgliedschaftsbeginn ab dem 01.01.2024): 1.497,30 €
- Höchstbeitrag (§ 27 Abs. 6 der Satzung): 1.497,30 €
- Mindestbeitrag (§ 27 Abs. 8 der Satzung): 74,87 €.
Wenn Sie die Beiträge selbst entrichten, bitten wir Sie, einen eventuell bestehenden Dauerauftrag rechtzeitig auf die gültigen Rechengrößen umzustellen. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben oder noch erteilen sollten, werden wir die Anpassung selbst vornehmen und den jeweils gültigen Beitrag abbuchen.