Im Jahr 2026 gelten folgende Rechengrößen:
| Beitragssatz gesetzliche Rentenversicherung | 18,6 % |
| Beitragsbemessungsgrenze | 8.450,00 € |
Hieraus errechnen sich folgende monatliche Beiträge:
| Regelpflichtbeitrag für Mitgliedschaftsbeginn bis 31.12.2023 (5/10) | 785,85 € |
| Regelpflichtbeitrag für Mitgliedschaftsbeginn ab 01.01.2024 (10/10) | 1.571,70 € |
| Mindestbeitrag | 78,59 € |
| Höchstbeitrag | 1.571,70 € |
Hier gelangen Sie zur einer Übersicht der einzelnen Zehntelstufen im Jahr 2026.
Sollten Sie Ihre Beiträge selbst oder per Dauerauftrag an das Versorgungswerk überweisen, bitten wir Sie, die o. g. Werte ab dem 01.01.2026 entsprechend zu berücksichtigen.