Rentenreform

Nachdem die sog. Rentenkommission ihre Empfehlungen übergeben hat, hat die Bundesregierung eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung angekündigt. Das Versorgungwerk begrüßt ausdrücklich, dass die gesetzliche Rentenversicherung sich mit der Einführung einer individuellen und eigentumsgeschützten kapitalgedeckten Renten-Komponente in die Richtung eines Hybridsystems, ähnlich unserem Versorgungswerk, bewegt. Die Kommission bewertet eine Erwerbstätigenversicherung dabei zwar als "Idealbild der Alterssicherung" – dies bedeutet jedoch nicht mehr, als dass dieses Ideal auf einer "grünen Wiese" verwirklicht werden könnte. Seit der Bismarkschen Rentenversicherung 1889 gibt es eine solche grüne Wieser nicht mehr. Bezüglich der Versorgungswerke sieht die Rentenkommission keinen Handlungsbedarf. Sie stellt vielmehr fest, dass Freiberufler meist über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.

Nun gilt es, den anstehenden Gesetzgebungsprozess abzuwarten und wachsam zu beobachten.

Ein Hinweis noch: Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung der sog. "Rente mit 63". Da das Versorgungswerk keine abschlagsfreie vorgezogene Altersrente kennt, besteht kein Handlungsbedarf. Eine Anhebung des frühestmöglichen Beginns einer Altersrente, der auf der Satzung des Versorgungswerks beruht, sieht das Versorgungswerk aktuell als nicht erforderlich an.