Mitglieder erhalten Förderung nach Altersvorsorgereformgesetz
Am 27.03.2026 hat der Deutsche Bundestag die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Damit soll das bisherige Riester-Sparen durch ein kostengünstiges, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ersetzt werden. Der Bundesrat hat am 08.05.2026 dem Gesetz zugestimmt, so dass die Reform zum 01.01.2027 in Kraft treten kann.
Vor allem werden künftig grundsätzlich alle Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den förderberechtigten Personenkreis einbezogen – unabhängig davon, ob sie selbständig oder in einem Angestelltenverhältnis tätig sind.
Kernpunkt der Reform ist die Schaffung eines Altersvorsorgedepots, mit dem die Bürger mittels Aktien, Fonds und Exchange Traded Funds (ETF) für das Alter sparen können. So soll die Zulage abhängig von der Beitragshöhe im Beitragsjahr
- 50 % bis zu einer Beitragsleistung von 360,00 € und
- 25 % für eine Beitragsleistung zwischen 360,01 € und 1.800,00 €
betragen. Die maximale Zulage beträgt 540,00 € je Beitragsjahr. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Hinsichtlich des Einwilligungsverfahrens, welches über das Versorgungswerk abgewickelt wird, erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Information. Da der neue § 10a Abs. 1 EStG zum 01.01.2027 in Kraft tritt, können entsprechende Erklärungen auch erst im Jahr 2027 berücksichtigt und verarbeitet werden.