Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 2. Juli 2025:

Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet bis zum 31.12.2017 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2026 um 1,00% von € 48,87 € auf 49,36 € erhöht.

Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet ab dem 01.01.2018 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2026 um 3,25% von € 37,80 auf € 39,03 erhöht.

Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet bis zum 31.12.2017 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2026 um 1,00% erhöht.

Die die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet ab dem 01.01.2018 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2026 um 3,25% erhöht.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.

Frankfurt, den 02.07.2025

Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

Frankfurt, den 02.07.2025

Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 10/2025, Seite 553