Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 10. Juli 2024; hier: Rentensteigerungsbetrag

Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet bis zum 31.12.2017 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2025 um 0,50% von € 48,63 € auf 48,87 € erhöht.

Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet ab dem 01.01.2018 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2025 um 1,75% von € 37,15 auf € 37,80 erhöht.

Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet bis zum 31.12.2017 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2025 um 0,50% erhöht.

Die die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet ab dem 01.01.2018 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2025 um 1,75% erhöht.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.

Frankfurt, den 10.07.2024

Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

Frankfurt, den 10.07.2024

Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 09/2024, Seite 368 f.