Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 20. Juni 2018; hier: Rentensteigerungsbetrag

"Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge, geleistet bis zum 31.12.2017, wird unverändert bei 47,69 € belassen. Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge, geleistet ab dem 01.01.2018, wird um 1,5 % von 33,50 € auf 34,00 € erhöht. Die laufenden Renten werden nicht erhöht.“

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 08/2018, Seite 595