Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 1. Juli 2020 über die Festsetzung des Rentensteigerungsbetrages und der laufenden Renten ab dem 1. Januar 2021
"Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet bis zum 31.12.2017 verbleibt unverändert bei € 47,93.
Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet ab dem 01.01.2018 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2021 um 1,5% von € 34,68 auf € 35,20 erhöht.
Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet bis zum 31.12.2017 werden nicht erhöht.
Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet ab dem 01.01.2018 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2021 um 1,5% erhöht."
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt
Frankfurt, den 16.07.2020
Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Frankfurt, den 14.07.2020
Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte
veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 9/2020, Seite 386