Code of Conduct

VORWORT

Das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte trägt Verantwortung – gegenüber seinen Mitgliedern, Geschäftspartnern, Dienstleistern und Mitarbeitern. Wir sind uns dieser ökologischen, sozialen und ethischen Verantwortung bewusst und betrachten sie als Grundlage unseres Handelns.

Wir haben uns dazu entschlossen, unser Grundverständnis sowie unsere sozialen und ökologischen Grundsätze in diesem Code of Conduct und den ergänzenden Richtlinien festzulegen.

Unser Code of Conduct basiert auf Prinzipien verschiedener internationaler Standards.

Wir haben den Anspruch, dass alle Organmitglieder sowie alle Mitarbeiter des Versorgungswerks den nachfolgenden Code of Conduct und die Antikorruptionsrichtlinie anerkennen, unterstützen und einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit hauptoder ehrenamtlich ausgeübt wird.

I. SOZIALE VERANTWORTUNG

1. Achtung der Menschenrechte

Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Menschenrechte nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. Jegliche Form von Ungleichbehandlung, Belästigung oder Missbrauch sowie unmenschliche Behandlung und Praktiken, die nicht im Einklang mit den Menschenrechtsbestimmungen stehen, werden nicht geduldet.

2. Vielfalt, Inklusion und Respekt

Wir behandeln alle unsere Mitarbeiter gleich, respektvoll, fair und wertschätzend. Im Einklang mit dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ermöglichen wir ein Arbeitsumfeld, das frei von jeglicher Art von Diskriminierung, Belästigung oder Benachteiligung ist.

Wir stellen sicher, dass keine negativen Auswirkungen für die Mitarbeiter aufgrund des ethnischkulturellen Hintergrunds, der unterschiedlichen geistigen und körperlichen Fähigkeiten, des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, des Alters, der sexuellen Orientierung, der sozialen Herkunft oder der Geschlechteridentität entstehen. Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Inklusion und setzen uns aktiv für eine respektvolle Zusammenarbeit ein.

Zudem tolerieren wir keinerlei Form von grenzüberschreitendem oder unangemessenem Verhalten zwischen den Mitarbeitern – unabhängig von Hierarchie, Funktion oder Beschäftigungsart. Wir fördern eine Unternehmenskultur, in der gegenseitiger Respekt, Achtsamkeit und die Wahrung persönlicher Grenzen selbstverständlich sind.

3. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, faire Entlohnung

Wir gewährleisten für alle unsere Mitarbeiter ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Die fortlaufende Überwachung und Bewertung potenzieller Risiken des Arbeitsumfelds sowie die damit verbundene Vermeidung von gesundheitlichen Gefahren sind für uns von großer Bedeutung, um unserer Verantwortung als Arbeitgeber gerecht zu werden.

II. NACHHALTIGKEIT

1. Umweltschutz

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass unsere Handlungen Auswirkungen auf die Umwelt haben, und wir übernehmen daher die Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung. Daher reduzieren wir stetig unseren eigenen Ressourcenverbrauch und überprüfen unser Handeln mit dem Ziel, Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu minimieren und dabei die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Gesellschaft gleichermaßen zu gewährleisten.

2. Reduzierung von Emissionen, Ressourceneinsatz und Abfall

Unsere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umfassen die Reduzierung von Emissionen, den effizienten Einsatz von Energie und Wasser, die Vermeidung von Abfällen und die Förderung einer nachhaltigen Beschaffung sowie die effiziente Nutzung von natürlichen Ressourcen.

3. Nachhaltige Kapitalanlage

Bei der Anlage des Vermögens des Versorgungswerks werden neben klassischen Anlagekriterien auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt. Die Integration von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in den Anlageprozess unterstützt das Ziel einer langfristig stabilen Vermögensanlage im Interesse der Mitglieder.

III. GOVERNANCE STANDARDS

1. Einhaltung von Gesetzen und regulatorischen Vorgaben

Das Versorgungswerk handelt stets im Einklang mit allen geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Als berufsständisches Versorgungswerk unterliegen wir der Aufsicht durch die zuständige Landesbehörde und beachten die für uns maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Es ist für uns selbstverständlich, rechtskonform und integer zu agieren. Um dies sicherzustellen, sind alle Mitarbeiter verpflichtet, sich über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren und sich darin fortzubilden.

Mit Hilfe unseres Hinweisgebersystems besteht extern wie intern die Möglichkeit, uns Missstände und ein Fehlverhalten niedrigschwellig mitzuteilen.

2. Unabhängigkeit, Auflösung von Interessenkonflikten

Wir verpflichten uns zu unabhängigem und transparentem Handeln. Wir setzen alles daran, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, und haben Maßnahmen zur Identifizierung und Vermeidung von Konfliktsituationen etabliert. Unsere Priorität liegt darin, unseren Mitgliedern eine objektive und faire Verwaltung ihrer Altersversorgung zu bieten.

Alle Organmitglieder und Mitarbeiter sind verpflichtet, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Dies gilt insbesondere bei persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen zu Asset Managern, Beteiligungen an Dienstleistern, Nebentätigkeiten, familiären oder beruflichen Verbindungen, Mitgliedschaften in (externen) Aufsichtsgremien sowie früheren oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Personen mit Interessenkonflikten dürfen an Beratungen, Bewertungen oder Entscheidungen in der betreffenden Angelegenheit nicht mitwirken. Der Ausschluss ist zu dokumentieren.

Die Nutzung interner Informationen oder Entscheidungspositionen zum persönlichen Vorteil oder zum Vorteil Dritter ist untersagt.

Das Handeln unter Einfluss eines Interessenkonflikts steht nicht nur im Widerspruch zu den Werten des Versorgungswerks über integres Geschäftsgebaren und Antikorruption. Interessenkonflikte können auch zu erheblichen Vermögensverlusten zulasten der Mitglieder führen. Unerkannte, nicht offengelegte und damit nicht aufgelöste Interessenkonflikte stellen ein systemisches Risiko für die Vermögenssicherheit des Versorgungswerkes und seiner Mitglieder dar.

Organmitglieder und andere Entscheidungsträger des Versorgungswerks unterliegen einer besonderen treuhänderischen Pflichtenbindung. Bei pflichtwidrigen Anlageentscheidungen, insbesondere solchen, die durch nicht offengelegte Interessenkonflikte beeinflusst sind, können sie persönlich haftbar gemacht werden.

3. Korruptionsbekämpfung und Integrität

Unser Anspruch ist es, die Mitglieder durch die Qualität unserer Arbeit zu überzeugen. Die Kriterien der Auswahl unserer Vertragspartner sind transparent und für die Beteiligten nachvollziehbar. Im Umgang mit Dienstleistern und Behörden ist es selbstverständlich, dass wir Abstand von jeglichen Verhaltensweisen nehmen, die den Verdacht von unlauterem Verhalten oder jeglicher Form der Einflussnahme begründen könnten.

Das Versorgungswerk steht für integres und ethisches Handeln gegenüber seinen Mitgliedern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit. Unsere Priorität liegt auf der konsequenten Ahndung von Betrug, Korruption und unethischem Verhalten. Integrität ist für uns grundlegend und prägt alle unsere Geschäftsaktivitäten.

4. Datenschutz, Informationssicherheit und Geheimhaltung

Personenbezogene Daten von natürlichen Personen und von Unternehmen sind ein hohes Gut. Wir respektieren das damit einhergehende Bedürfnis nach Datenhoheit, Geheimnisschutz und Privatsphäre und nutzen die uns überlassenen Daten daher nur zu dem vereinbarten Zweck.

Wir stellen stets die Vertraulichkeit aller uns anvertrauten Daten und Informationen sicher und schützen diese vor Verlust, unbefugter Weitergabe an Dritte oder Missbrauch. Vertrauliche Informationen über Kapitalanlagen, Ausschreibungen, Mitglieder oder interne Entscheidungsprozesse dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet werden.

5. Treuhänderische Verantwortung und Schutz der Altersversorgung

Das Versorgungswerk verwaltet treuhänderisch die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung seiner Mitglieder. Alle Entscheidungen sind ausschließlich am Interesse der Mitglieder und Versorgungsempfänger auszurichten. Persönliche Interessen, politische Erwägungen, sachfremde Einflussnahmen oder individuelle Vorteile dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen.

Die Sicherung der langfristigen Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks hat Vorrang vor kurzfristigen Renditeinteressen. Dabei tragen wir Verantwortung nicht nur gegenüber den heutigen Mitgliedern und Versorgungsempfängern, sondern auch gegenüber künftigen Generationen (Generationengerechtigkeit). Die Verwaltung des Vermögens erfolgt ausschließlich im Interesse der Mitglieder nach professionellen, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien.

6. Grundsätze ordnungsgemäßer Kapitalanlage

Die Auswahl externer Asset Manager und Berater erfolgt nach transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Entscheidungsrelevant sind insbesondere fachliche Qualifikation, regulatorische Zuverlässigkeit, Performance und Risikomanagement, Kostenstruktur, ESG- und Compliance-Standards sowie Interessenkonfliktmanagement. Persönliche Beziehungen oder informelle Netzwerke dürfen keine Rolle spielen.

Wesentliche Anlageentscheidungen bedürfen angemessener Kontroll- und Freigabemechanismen (Vier-Augen-Prinzip). Kapitalanlageentscheidungen sind vollständig und prüffähig zu dokumentieren, einschließlich Entscheidungsgrundlagen, Risikobewertungen, Auswahlkriterien, beteiligter Personen und externer Empfehlungen.

7. Vergabe- und Beschaffungsprozesse

Vergabeprozesse müssen fair, transparent, wirtschaftlich und diskriminierungsfrei ausgestaltet werden. Soweit wirtschaftlich sinnvoll und regulatorisch zulässig, sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen.

Vergabeentscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Nicht dokumentierte Einflussnahmen, Gefälligkeiten oder persönliche Absprachen im Zusammenhang mit Vergabeentscheidungen sind unzulässig.

8. Geschenke, Einladungen und Vorteile

Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile dürfen weder angenommen noch gewährt werden, wenn dadurch auch nur der Eindruck einer Beeinflussung entstehen kann. Geringwertige und sozialadäquate Aufmerksamkeiten können zulässig sein, sofern sie transparent sind, keinen Entscheidungsbezug aufweisen, keinen Wiederholungscharakter haben.

IV. HINWEISGEBERSYSTEM

Das Versorgungswerk hat ein vertrauliches Hinweisgebersystem eingerichtet. Hinweise auf Verstöße gegen diesen Code of Conduct oder gegen gesetzliche Vorschriften dürfen ohne Furcht vor Benachteiligung gemeldet werden. Mit der Entgegennahme von Meldungen wurde die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beauftragt. Hinweisgebende Personen können ihre Meldung persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail richten an:

Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny,
LL.M. Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Telefon: +49. 211. 60055-217
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

V. SANKTIONEN

Verstöße gegen diesen Code of Conduct können arbeitsrechtliche, zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies umfasst insbesondere die persönliche Haftung und Schadensersatzpflicht der handelnden Personen gegenüber dem Versorgungswerk und seinen Mitgliedern sowie die Möglichkeit der Strafverfolgung, namentlich wegen Untreue (§ 266 StGB), Korruptionsdelikten (§§ 299, 331 ff. StGB) oder anderer einschlägiger Straftatbestände.

VI. ANSPRECHPARTNER, BEFUGNIS DER GESCHÄFTSFÜHRUNG ZUR KONKRETISIERUNG DIESES CODE OF CONDUCT

Die Geschäftsführung ist befugt, zur Konkretisierung dieses Code of Conduct ergänzende Richtlinien zu einzelnen Risikobereichen sowie Checklisten, Formulare und Vorlagen zur praktischen Umsetzung im Tagesgeschäft zu beschließen. Diese werden Bestandteil des Compliance-Regelwerks des Versorgungswerks.

Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Code of Coduct und auf ihm beruhender weitergehender Regelungen ist die bei der Geschäftsführung des Versorgungswerks eingerichtete Compliance-Funktion:

Rechtsanwalt Dr. Albert Esser
Geschäftsführer Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Bockenheimer Landstraße 23
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49. 69. 713767-0