Pflegetätigkeit

Bei einer Pflege von Familienangehörigen oder Verwandten kann die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge direkt an das Versorgungswerk abführen. Die Prüfung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen liegt bei der Pflegeversicherung. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 44a Abs. 4 SGB XI.

Im Falle einer Beitragszahlung sendet die zuständige Pflegeversicherung so genannte Meldungen von Versorgungsabgaben (MVA-Meldungen) dem Versorgungswerk als Beitragsnachweis elektronisch zu. Hierfür benötigt sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer (MNrBVAGV). Sofern Ihnen diese Nummer nicht vorliegen sollte, können Sie sie hier generieren. 

Ansprechpartner