Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 25. Juni 2026:
Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet bis zum 31.12.2017 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2027 um 1,00% von € 49,36 € auf 49,85 € erhöht.
Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet ab dem 01.01.2018 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2027 um 3,50% von € 39,03 auf € 40,40 erhöht.
Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet bis zum 31.12.2017 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2027 um 1,00% erhöht.
Die die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet ab dem 01.01.2018 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2027 um 3,50% erhöht.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
Frankfurt, den 26.06.2026
Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Frankfurt, den 26.06.2026
Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen
veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 09/2026, Seite 231