Öffentliche Bekanntmachungen

Änderung des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung und des Gesetzes über die Hessische Steuerberaterversorgung (Auszug)

vom 08.12.2021

Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung

§ 3 des Gesetzes über die Hessische Rechtsanwaltsversorgung vom 16. Dezember 1987 (GVBl. I S. 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2020 (GVBl. S. 950), wird wie folgt geändert:

  1. Der bisherige Wortlaut wird Abs. 1.
  2. Als Abs. 2 wird angefügt: „(2) Die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder Ausschusses des Versorgungswerkes wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglieder können eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit und einen Ersatz ihrer notwendigen Auslagen erhalten.“

Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen am 20.12.2021, Seite 839