Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 28. Juni 2017:

„Der Rentensteigerungsbetrag für Beträge, geleistet bis zum 31.12.2017, wird unverändert bei € 47,69 belassen. Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge zu ab dem 01.01.2018 auf € 33,50 festgesetzt. Die laufenden Renten werden nicht erhöht.“

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.

Kassel, den 14. Juli 2017

Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte Rechtsanwälte im Lande Hessen

Frankfurt am Main, den 11. Juli 2017

Hans-Peter Benckendorff, M.A.
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 10/2017, Seite 611