Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 26. Juni 2019; hier: Rentensteigerungsbetrag
"Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge, geleistet bis zum 31.12.2017, wird ab dem 01.01.2020 um 0,5% von 47,69 EUR auf 47,93 EUR erhöht. Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge, geleistet ab dem 01.01.2018 wird ab dem 01.01.2020 um 2% von 34,00 EUR auf 34,68 EUR erhöht. Die laufenden Renten werden ab dem 01.01.2020 um 0,5% erhöht."
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
Frankfurt, den 26.06.2019
Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Frankfurt, den 26.06.2019
Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 09/2019, Seite 465