Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 22. Juli 2015; hier: Rentensteigerungsbetrag
"Der Rentensteigerungsbetrag wird mit Wirkung ab dem 01.01.2016 um 1,0 Prozent auf 47,69 Euro erhöht und die laufenden Renten werden mit Wirkung ab dem 01.01.2016 um 1,0 Prozent erhöht."
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
Kassel, den 29.07.2015
Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Frankfurt, den 31.07.2015
Hans-Peter Benckendorff, M.A.
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 09/2015, Seite 266