Öffentliche Bekanntmachungen

Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 14. Juli 2021; hier: Rentensteigerungsbetrag

"Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet bis zum 31.12.2017 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2022 um 0,5% von 47,93 € auf 48,17 € erhöht.

Der Rentensteigerungsbetrag für Beiträge geleistet ab dem 01.01.2018 wird mit Wirkung ab dem 01.01.2022 um 2,0% von 35,20 € auf 35,90 € erhöht.

Die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet bis zum 31.12.2017 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2022 um 0,5% erhöht.

Die die laufenden Renten aus Beiträgen geleistet ab dem 01.01.2018 werden mit Wirkung ab dem 01.01.2022 um 2,0% erhöht."

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.

Frankfurt, den 14.07.2021

Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

Frankfurt, den 14.07.2021

Dr. Till Pense
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte der Rechtsanwälte im Lande Hessen

veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 09/2021, Seite 251