Beschluss der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen vom 13. Juli 2016:
„Der Rentensteigerungsbetrag wird mit Wirkung ab dem 01.01.2017 auf € 47,69 festgesetzt und die laufenden Renten werden nicht erhöht.”
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
Kassel, den 27.07.2016
Stefan Siegner
Vorsitzender der Vertreterversammlung
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
Frankfurt, den 23.07.2016
Hans-Peter Benckendorff, M.A.
Vorsitzender des Vorstandes
des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen
veröffentlicht im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen Nr. 10/2016, Seite 398